Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 409.145 Anfragen

Der Brunnen im Garten

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein sich im Garten des Mieters befindlicher Brunnen kann von diesem auch genutzt werden.

Es besteht kein Unterlassungsanspruch des Vermieters hinsichtlich einer Wasserentnahme (hier: zur Bewässerung des Gartens) durch den Mieter. Daher darf der Vermieter den Brunnen auch nicht verschließen - dies ist verbotene Eigenmacht. Der Mieter darf den Brunnen somit auch wieder (gewaltsam) öffnen.

Der Grund:

Auch wenn der Vermieter Eigentümer des Brunnens ist, so ist der Mieter jedoch aufgrund des Mietvertrags Besitzer des Brunnens und hat somit ein Nutzungsrecht.


AG Görlitz, 26.04.2004 - Az: 2 C 727/03


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Business Vogue 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis von erfahrenen Rechtsanwälten statt unverbindlicher Ersteinschätzung. Bei Bedarf ist i.d.R. auch eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung möglich.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.264 Bewertungen)

Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg. Danke für Ihre Unterstützung und ...
Verifizierter Mandant
Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes! Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...
Marc Stimpfl, Boppard