Rostverfärbtes Wasser ist eine erhebliche Beeinträchtigung des Wohnwertes, da rostiges Wasser zumindest den Eindruck erweckt, es sei schmutzig und eventuell gesundheitsgefährdend. Das Gericht hielt aufgrund des braunen, sehr eisenhaltigen Wassers eine Minderung des Mietzinses um 20% für angebracht.
AG Görlitz - Az: 3 C 1347/96
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Business Vogue
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)
Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten.
Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...
Leipholz , Euskirchen
Kurz nach Überweisung des Honorars erfolgte die Antwort, die sehr ausführlich und konkret war. Dadurch fühlte ich mich sehr gut beraten. - Ein ...