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Rostiges Wasser

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Rostverfärbtes Wasser ist eine erhebliche Beeinträchtigung des Wohnwertes, da rostiges Wasser zumindest den Eindruck erweckt, es sei schmutzig und eventuell gesundheitsgefährdend. Das Gericht hielt aufgrund des braunen, sehr eisenhaltigen Wassers eine Minderung des Mietzinses um 20% für angebracht.


AG Görlitz - Az: 3 C 1347/96


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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