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Hellblau ist kein neutraler Wandanstrich!

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall ging es nicht um einen mieterseitig hinterlassenen Farbanstrich - vielmehr musste der Vermieter die Wohnung streichen und wählte hellblau als Wandfarbe. Dies gefiel den Mietern nicht, diese wünschten sich weiß, was der Vermieter ablehnte. Daraufhin ergriffen die Mieter Abhilfe, beauftragten eine Maler und ließen die Wände weiß streichen. Streitig war, wer den Maler bezahlen sollte.

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LG Berlin, 19.11.2013 - Az: 67 S 372/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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