Im vorliegenden Fall ging es nicht um einen mieterseitig hinterlassenen Farbanstrich - vielmehr musste der Vermieter die Wohnung streichen und wählte hellblau als Wandfarbe. Dies gefiel den Mietern nicht, diese wünschten sich weiß, was der Vermieter ablehnte. Daraufhin ergriffen die Mieter Abhilfe, beauftragten eine Maler und ließen die Wände weiß streichen. Streitig war, wer den Maler bezahlen sollte.
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder 7 Tage kostenlos testen.
Noch kein Premium-Zugang?
Jetzt 7 Tage kostenlos testenHinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


