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Mieterhöhung bei Mischmietverhältnis

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch in einem einheitlichen Wohnraummietverhältnis über eine Wohnung nebst Stellplatz/Garage kann auf der Grundlage der §§ 558 ff. BGB die Zustimmung zur Erhöhung des - vorliegend im Mietvertrag betragsmäßig gesondert ausgewiesenen - Stellplatz-/Garagenmietzinses auf die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden.

Nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit eines Mietvertrags liegt im Mischmietverhältnis genau genommen keine separate Garagenmiete vor. Vielmehr ist in der ausdrücklichen Ausweisung des auf eine Garage entfallenden Mietzinsanteils letztlich nur eine Offenlegung der vermieterseitigen Kalkulationsgrundlage - ähnlich wie im Fall des „Zuschlags Schönheitsreparaturen“ - zu sehen.


LG München I, 21.06.2023 - Az: 14 S 11787/22


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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