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Schönheitsreparaturen-Klausel nicht transparent - unwirksam!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Verlangt eine Bedarfsklausel im Rahmen der Überbürdung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter von diesem, die Schönheitsreparaturen je nach Abnutzung früher durchzuführen, so verstößt dies gegen das Transparenzverbot, was zur Folge hat, dass die gesamte Klausel unwirksam ist.


LG Bielefeld - Az: 22 S 439/99


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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