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Gebrauchtwagenkaufvertrag: Verschleiß oder Mangel?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Zu berücksichtigen ist bei einem Gebrauchtwagen, dass Verschleißteile eines Kraftfahrzeugs in Abhängigkeit von Alter, Laufleistung, Anzahl der Vorbesitzer, Art der Vorbenutzung sowie Qualität des Fahrzeugs einer kontinuierlichen Abnutzung unterliegen. Soweit die Verkehrssicherheit nicht betroffen ist, ist ein „normaler“, das heißt ein insbesondere nach Alter, Laufleistung und Qualitätsstufe nicht ungewöhnlicher oder atypischer Verschleiß daher nicht als Sachmangel einzustufen. Dies gilt auch dann, wenn sich daraus in absehbarer Zeit - insbesondere bei der durch Gebrauch und Zeitablauf zu erwartenden weiteren Abnutzung - ein Erneuerungsbedarf ergibt (vgl. BGH, 09.09.2020 - Az: VIII ZR 150/18).

Bei einem acht Jahre alten gebrauchten Wagen mit einer Laufleistung von über 150.000 km im Übergabezeitpunkt und innerhalb der ersten weiteren 8 Monate zusätzlich gefahrenen Kilometern von knapp 20.000 km sind Verschleißerscheinungen, welche jedenfalls keine sicherheitsrelevanten Auswirkungen haben, nicht atypisch oder ungewöhnlich, sondern halten sich im Rahmen der zu erwartenden normalen Abnutzung, was für sich genommen gerade keinen Sachmangel darstellt.


AG Recklinghausen, 18.05.2021 - Az: 16 C 130/19

ECLI:DE:AGRE1:2021:0518.16C130.19.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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