Tageszulassungen sind eine besondere Form des Neuwagengeschäfts. Abzustellen ist auf den durchschnittlich informierten und verständigen Autokäufer, der erwartet, ein fabrikneues Fahrzeug zu erwerben. Die vom BGH (
BGH, 15.10.2003 - Az: VIII ZR 227/02) aufgestellten Grundsätze, wonach ein Fahrzeug regelmäßig noch "fabrikneu" ist, wenn zwischen Herstellung des Fahrzeugs und Abschluss des Kaufvertrages nicht mehr als 12 Monate liegen, sind auf Fahrzeuge mit Tageszulassung übertragbar.
Die Angabe über Vorbesitzer ist ein für den Käufer eines Fahrzeugs wesentlicher Umstand, wenn der Verkäufer das Fahrzeug selbst kurz zuvor von einem Zwischenhändler erworben hat. In einem solchen Fall ist der Verkäufer zur Aufklärung verpflichtet.