Im vorliegenden Fall hatte ein Autohändler ein Gebrauchtfahrzeug zum Preis von EURO 6.600 an einen privaten Käufer über das Internet verkauft. Nach Übergabe des Fahrzeuges und Zulassung durch den Käufer stellte sich heraus, daß das Fahrzeug dem Vorbesitzer gestohlen worden war. Das Fahrzeug war daher herauszugeben.
Nach Ansicht des Gerichts
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Zuerst war ich schon skeptisch, aber der Kontakt war professionell. Die Beantwortung meine Fragen sehr zügig, obwohl es Wochenende war, perfekt. Ich ...
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden alle beantwortet und ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank dafür.