Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.285 Anfragen

Einbruchdiebstahl rechtfertigt fristlose Kündigung ohne Abmahnung

Mietrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen
Wird ein Mietverhältnis aufgrund schwerwiegender Pflichtverletzungen des Mieters fristlos gekündigt, so kann dies gemäß § 543 Abs. 1 BGB in Verbindung mit einer entsprechenden vertraglichen Klausel gerechtfertigt sein, wenn der Mieter seine Verpflichtungen in einem Maße verletzt, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Mieter durch vorsätzliche Straftaten, wie etwa Diebstahl gegenüber dem Vermieter, das Vertrauen nachhaltig zerstört. In solchen Fällen ist eine Abmahnung nach § 543 Abs. 3 Nr. 2 BGB entbehrlich, insbesondere dann, wenn die Pflichtverletzung nicht rückgängig gemacht werden kann und eine Abmahnung zur Wiederherstellung des Vertrauens ungeeignet wäre.

Von besonderer Bedeutung ist die Konstellation eines betreuten Wohnverhältnisses, bei dem eine enge Zusammenarbeit und ein intaktes Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien essenziell sind. Ein vorsätzlicher und wiederholter Verstoß, der unter Einsatz erheblicher krimineller Energie erfolgt, rechtfertigt in einem solchen Fall die sofortige Kündigung ohne vorherige Abmahnung. Auch der Umstand, dass das Strafverfahren gegen den Mieter eingestellt wurde, entzieht der Kündigung nicht die Grundlage, da strafrechtliche Überlegungen und die Interessen des Vermieters nicht deckungsgleich sind.

Liegt eine derart schwerwiegende Störung des Hausfriedens vor, die das Vertrauensverhältnis irreparabel beschädigt, ist die fristlose Kündigung auch dann wirksam, wenn sie erst einige Zeit nach dem Vorfall erklärt wird, solange keine Anhaltspunkte für eine illoyale Verzögerung oder Verwirkung vorliegen.


LG Freiburg, 18.05.2021 - Az: 3 T 40/21

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom Ratgeber WDR - polis

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.285 Beratungsanfragen

The service was super promptly done, attentive, supportive, with detailed feedback on how the case was progressing. Overall, I give them 5 stars ...

Andrew Osita Ezuruike, Berlin, Germany

Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.

Verifizierter Mandant