Ein Alleinverdiener, der sich von seinem Ehepartner trennt und aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, haftet weiter für Verbindlichkeiten aus dem Mietvertrag.
Wie lange und in welcher Höhe könne aber angemessen begrenzt werden, urteilte das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht.
Ein alleinverdienender Ehemann hatte nach der Trennung die ehemals gemeinsam gemietete Vier-Zimmer-Wohnung seiner Frau und dem Sohn überlassen. Die Frau war auf Sozialhilfe angewiesen.
Das Amtsgericht Kiel hatte die Wohnung später der Frau zugewiesen und den Mann aus seiner Mithaftung entlassen. Dagegen hatte die Hausbesitzerin Beschwerde eingelegt. Das Oberlandesgericht gab der Vermieterin teilweise Recht und entschied, daß der Mann bis Ende des kommenden Jahres mit einem Betrag bis zu 10 000 Mark für Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis haftet.
OLG Schleswig - Az: 13 UF 40/98
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Business Vogue
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️
Verifizierter Mandant
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss
Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...