Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.325 Anfragen

Betriebskostenabrechnung – Vermieter muss von sich aus keine Belege vorliegen!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Mieter, der Einwände gegen bestimmte Positionen mit der Nebenkostenabrechnung hat, muss die Vorlage der entsprechenden Belege vom Vermieter fordern. Es ist nicht Aufgabe des Vermieters an sich aus Belege für die Nebenkostenabrechnung vorzulegen oder einer Belegeinsicht anzubieten.

Im vorliegenden Fall empfand ein Mieter die Gartenpflegekosten zu hoch und gab an, Fremdfirmen wären billiger.

Ein solcher Einwand ist jedoch unsubstantiiert, wenn (wie vorliegend) keine Einsicht in die Belege genommen wird.

In diesem Fall handelt es sich um reine Mutmaßungen. Daher hatte der Vermieter einen Anspruch auf Zahlung der vom Mieter wegen der angeblich zu hohen Gartenpflegekosten einbehaltenen Miete.


AG Berlin-Pankow/Weißensee, 14.07.2014 - Az: 101 C 85/14


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Wirtschaftswoche 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg. Danke für Ihre Unterstützung und ...
Verifizierter Mandant
RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...
Verifizierter Mandant