Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.417 Anfragen

Betriebskostenabrechnung – Vermieter muss von sich aus keine Belege vorliegen!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Mieter, der Einwände gegen bestimmte Positionen mit der Nebenkostenabrechnung hat, muss die Vorlage der entsprechenden Belege vom Vermieter fordern. Es ist nicht Aufgabe des Vermieters an sich aus Belege für die Nebenkostenabrechnung vorzulegen oder einer Belegeinsicht anzubieten.

Im vorliegenden Fall empfand ein Mieter die Gartenpflegekosten zu hoch und gab an, Fremdfirmen wären billiger.

Ein solcher Einwand ist jedoch unsubstantiiert, wenn (wie vorliegend) keine Einsicht in die Belege genommen wird.

In diesem Fall handelt es sich um reine Mutmaßungen. Daher hatte der Vermieter einen Anspruch auf Zahlung der vom Mieter wegen der angeblich zu hohen Gartenpflegekosten einbehaltenen Miete.


AG Berlin-Pankow/Weißensee, 14.07.2014 - Az: 101 C 85/14


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Finanztest 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

Die Bearbeitung meiner Anfrage erfolgte umgehend und das Ergebnis übertraf meine Erwartungen. Mein persönlicher Dank geht an Herrn Voß.
Verifizierter Mandant
Danke, schnelle Bearbeitung
Jürgen Schwemmhuber, Landshut