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Wirtschaftlichkeitsgebot nur innerhalb einer Versorgungsart!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Mieter einer mit Wärmecontracting versorgten Wohnung, der sich verpflichtet hat, die Kosten der Wärmelieferung anteilig zu tragen, kann bei Betriebskostenabrechnung nicht darauf verweisen, daß eine Versorgung mittels Zentralheizung oder Fernwärme preiswerter wäre. Das Wirtschaftlichkeitsgebot gilt nur innerhalb einer Versorgungsart, die Versorgungsart kann der Vermieter selber bestimmen.


BGH, 20.06.2007 - Az: VIII ZR 78/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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