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Teuerungsrate bei 2,9%: Mieter sollten Rücklagen bilden

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wie das Statistische Bundesamt berichtete, betrug die Inflationsrate im April 2,9% gegenüber 2,5% im März. Ein Anstieg auf mittelfristig über 3,3% wird erwartet.

Starken Einfluss haben hierbei die Preise für Energie:

Preise für leichtes Heizöl stiegen um 11,6%; für Gas um 27%.

Umlagen für Zentralheizung und Fernwärme, die von Hausbesitzern und Mietern zu zahlen sind, verteuerten sich gegenüber April 2000 um 28,6%.

Wie bereits im Vorfeld von AnwaltOnline empfohlen, sollten Mieter Vorsorge wegen der zu erwartenden Erhöhung der Nebenkosten treffen. Es ist zu Erwarten, dass die Nebenkostenabrechnung am Ende dieses Jahres erneut höher ausfallen werden.

Mieter müssen berücksichtigen, dass der Vermieter, sofern Nebenkostenvorauszahlung und Abrechnung über die Nebenkosten in regelmäßigen Zeitabständen vereinbart sind, die Erhöhung voll auf den Mieter überwälzen darf.

Davor schützt den Mieter auch nicht, dass ein niedriger Nebenkostenvorauszahlungsbetrag festgelegt wurde. Es ist durchaus erlaubt, am Ende des Jahres Nebenkostennachzahlungen zu verlangen, so sie denn ihre Grundlage in tatsächlichen Preisanstiegen haben.

Daher sollten Mieter entweder jeden Monat einen zusätzlichen Betrag zurücklegen, um am Ende des Jahres nicht überrascht zu werden, oder aber direkt mit dem Vermieter vereinbaren, dass künftig höhere Nebenkostenvorauszahlungen geleistet werden.

Veröffentlicht: 11.05.2001

Quelle: PM Statistisches Bundesamt

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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