Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 412.098 Anfragen

Heizkostenabrechnung in Rohrwärmefällen

Mietrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Eine Heizkostenabrechnung muss sämtliche Einzeldaten, die erforderlich sind, damit ein mit den einschlägigen Rechtsvorschriften vertrauter Mieter die Abrechnung überprüfen kann, enthalten (BGH, 26.10.2011 - Az: VIII ZR 268/10).

Die vom BGH postulierte Einschränkung an die Verständlichkeit der Heizkostenabrechnung erfordert in den sogenannten Rohrwärmefällen nach § 7 Abs. 1 Satz 3 und 4 HeizKV lediglich, dass für den Rechtskundigen nachvollziehbar ist, wie die Rohrwärmeeinheiten berechnet wurden.

Hierzu führte das Gericht aus:

Für die streitgegenständliche Heizkostenabrechnung 2011 wäre es zwar wünschenswert gewesen, wenn zum besseren Verständnis die in der Liegenschaft insgesamt erfassten Verbrauchseinheiten (ohne Rohrwärmeeinheiten) angegeben worden wären, so wie in dem von der Streitverkündeten vorgelegten, aus 3 Seiten bestehenden „Wichtiger Hinweis zu Ihrer Einzelabrechnung“. Gleichwohl erschließt sich die Zahl der insgesamt abgelesenen Verbrauchseinheiten aufgrund der übrigen mitgeteilten Daten.

Zunächst sind in der Ista-Abrechnung unter Ziffer 5. „Aufteilung der Gesamtkosten“ die Gesamtverbrauchseinheiten der Liegenschaft mit 42.890,01 angegeben. In der Abrechnung beigefügten „Wichtiger Hinweis zu Ihrer Einzelabrechnung“ sind die Gesamtrohrwärmeeinheiten mit 30.430,87 angegeben. Die Differenz zwischen 42.890,01 Gesamtverbrauchseinheiten und 30.430,87 Gesamtrohrwärmeeinheiten ist denklogisch die Summe der abgelesenen Gesamtverbrauchseinheiten von 12.459,14.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


AG Dresden, 25.03.2014 - Az: 140 C 4514/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Handelsblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.267 Bewertungen)

Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert
Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg
Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung . Mit herzlichen Grüßen Dirk Beller
Verifizierter Mandant