Nur insoweit, wie Betriebskosten nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot gerechtfertigt sind, können diese Kosten auch abgerechnet werden.
AG Köln, 05.01.1999 - Az: 217 C 57/98
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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