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Bei streitiger Erforderlichkeit ist Wirtschaftlichkeit nachzuweisen!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ist streitig, ob angefallene Betriebskosten erforderlich waren (vorliegend: Hausreinigung eines repräsentativen Gebäudes 3x wöchentlich), so muß der Vermieter die Wirtschaftlichkeit des Betriebskostenansatzes darlegen.
LG Hamburg - Az: 316 S 15/00
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