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Bei streitiger Erforderlichkeit ist Wirtschaftlichkeit nachzuweisen!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist streitig, ob angefallene Betriebskosten erforderlich waren (vorliegend: Hausreinigung eines repräsentativen Gebäudes 3x wöchentlich), so muß der Vermieter die Wirtschaftlichkeit des Betriebskostenansatzes darlegen.


LG Hamburg - Az: 316 S 15/00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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