Trennt eine Kommune die ehemals zusammen erhobenen Gebühren für Abwasser und Regenwasser, so ändert dies nichts an einer mietvertraglichen Umlage für die Abwasserkosten. Die Regenwassergebühr ist also ebenfalls anteilig vom Mieter zu zahlen.
AG Minden - Az: 22a C 159/99
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