Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.621 Anfragen

Kabelanschluss auch zahlen, wenn er nicht genutzt wird?

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das Gericht vertrat im zu entscheidenden Fall die Ansicht, dass der Vermieter auch dann die Nutzungsgebühren für den Kabelanschluss auf die Mieter im Rahmen der Nebenkostenabrechnung umlegen kann, wenn diese das Angebot des Breitbandkabelnetzes nicht nutzen möchten.

Wie bei anderen umlagefähigen Betriebskosten sind auch die laufenden Kosten des Breitbandkabelanschlusses unabhängig von einer tatsächlichen Nutzung umlagefähig.

Die Vorschrift des § 24a Abs. 2 Satz 2 Neubaumietenverordnung (NMV) - nach der bei preisgebundenem Wohnraum Kabelgebühren nur umgelegt werden dürfen, wenn der Anschluss mit Zustimmung des Mieters erfolgte - kann nicht entsprechend auch auf preisfreien Wohnraum angewendet werden.

Die Umlage der laufenden Kosten des Breitbandkabelnetzes auf einen Mieter, der das Angebot nicht nutzen wolle, ist weder treuwidrig, noch führt dies zu einem zwangsweisen Vertragsschluss mit dem Anbieter des Breitbandkabelnetzes.


AG Berlin-Mitte, 14.10.1996 - Az: 17 C 419/96


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Finanztest 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Sehr schneller und professioneller Service. Ich bin rundum zufrieden und kann das Unternehmen nur weiterempfehlen.
Ed R, Zürich
Sachverhalt wurde gut erklärt, Fragen eindeutig beantwortet. Sehr angenehmes Gespräch, vielen Dank!
Verifizierter Mandant