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Betriebskostenabrechnung und der Heizölverbrauch

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Abrechnung des Heizölverbrauchs im Rahmen der Betriebskostenabrechnung kann vom Vermieter derart erfolgen, dass der Wert des Heizöls nach dem gezahlten Preis für die vorausgegangene Heizöllieferung bemessen wird. Der Mieter muss ggf. hierdurch entstehende Ungerechtigkeiten hinnehmen, wenn der Mieter die Kosten der Brennstoffversorgung tragen muss.

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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