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Nebenkostenpauschale vereinbart - Heizkosten können trotzdem nachgefordert werden!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde eine Nebenkostenpauschale vereinbart, die entgegen § 2 Heizkostenverordnung auch die Heizkosten umfasst, so geht die Heizkostenverordnung dieser Regelung vor. Der Vermieter kann daher auch eine rechtmäßige Nachforderung für die Heizkosten geltend machen, wenn er über diese separat abgerechnet hat.


LG Heidelberg, 25.02.2011 - Az: 5 S 77/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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Andreas Thiel, Waldbronn