Wurde eine Nebenkostenpauschale vereinbart, die entgegen § 2 Heizkostenverordnung auch die Heizkosten umfasst, so geht die Heizkostenverordnung dieser Regelung vor. Der Vermieter kann daher auch eine rechtmäßige Nachforderung für die Heizkosten geltend machen, wenn er über diese separat abgerechnet hat.
LG Heidelberg, 25.02.2011 - Az: 5 S 77/10
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