Ein Vermieter, der die anfallenden Betriebskosten auf den Mieter umlegt und zu diesem Zwecke - meist monatliche - Vorauszahlungen verlangt, ist nach Ablauf der Abrechnungsperiode auch dann zur Abrechnung über die innerhalb der Abrechnungsperiode angefallenen Betriebskosten verpflichtet, wenn die Mietwohnung verkauft wird und infolgedessen das Mietverhältnis auf den Neueigentümer übergeht.
Dies gilt selbst dann, wenn der Abrechnungsanspruch des Mieter gegenüber dem Vermieter zum Zeitpunkt des Eigentumsüberganges noch nicht fällig ist, sofern nur die Abrechnungsperiode als solche abgelaufen ist.
Dies gilt selbst dann, wenn der Abrechnungsanspruch des Mieter gegenüber dem Vermieter zum Zeitpunkt des Eigentumsüberganges noch nicht fällig ist, sofern nur die Abrechnungsperiode als solche abgelaufen ist.
BGH, 01.03.2001 - Az: III ZR 329/98
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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