Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.185 Anfragen

Alteigentümer bleibt zur Betriebskostenabrechnung verpflichtet

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Vermieter, der die anfallenden Betriebskosten auf den Mieter umlegt und zu diesem Zwecke - meist monatliche - Vorauszahlungen verlangt, ist nach Ablauf der Abrechnungsperiode auch dann zur Abrechnung über die innerhalb der Abrechnungsperiode angefallenen Betriebskosten verpflichtet, wenn die Mietwohnung verkauft wird und infolgedessen das Mietverhältnis auf den Neueigentümer übergeht.

Dies gilt selbst dann, wenn der Abrechnungsanspruch des Mieter gegenüber dem Vermieter zum Zeitpunkt des Eigentumsüberganges noch nicht fällig ist, sofern nur die Abrechnungsperiode als solche abgelaufen ist.


BGH, 01.03.2001 - Az: III ZR 329/98


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Stiftung Warentest 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.261 Bewertungen)

Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!
Dr. Peter Schaller, Dresden
Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG