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Überprüfung der Heizkostenabrechnung: Einsichtrecht in die Ablesungsprotokolle

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Zur Überprüfung der Heizkostenabrechnung darf der Mieter die Ablesungsergebnisse für alle Wohnungen im Haus einsehen.


AG Garmisch-Partenkirchen, 04.09.1995 - Az: 6 C 501/95

Quelle: WM 96, 155

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