Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.486 Anfragen

Umlagefähigkeit von Kosten für Baumfällarbeiten

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Durch das Fällen eines morschen und kranken Baumes kommt der Grundstückseigentümer seiner Verkehrssicherungspflicht nach und beseitigt gleichzeitig einen unter die Vorschrift des § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV fallenden bestehenden „sonstigen Mangel“. Die Kosten hierfür gehören deshalb nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten. Darüber hinaus handelt es sich bei solchen Kosten auch nicht um laufende Kosten, so dass auch aus diesem Grund eine Erstattung nach § 1 Abs. 1 BetrKV nicht in Betracht kommt.

Auch von § 2 Nr. 10 BetrKV, der unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 1 BetrKV auszulegen ist, werden nur die laufend entstehende Kosten für den bestimmungsmäßigen Grundstücksgebrauch umfasst.

Die Verneinung der Umlagefähigkeit von Baumfällkosten auf den Mieter ist bei Mietverhältnissen über Wohnraum auch deshalb gerechtfertigt, weil diesen ein soziales Mietrecht zu Grund liegt. Dieses ist insbesondere auch durch einen Preisschutz gekennzeichnet, der verhindern soll, dass der Mieter plötzlich und überraschend mit für ihn nicht kalkulierbaren und vorhersehbaren Forderungen des Vermieters konfrontiert wird.

Mit diesem Grundsatz wäre es nicht vereinbar, wenn der Mieter durch die Umlage von Kosten für das Fällen altersschwacher Bäume unvorhersehbar mit einem nicht unerheblichen Geldbetrag belastet werden könnte.


AG Garmisch-Partenkirchen, 17.10.2016 - Az: 5 C 449/16

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Handelsblatt

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.
Verifizierter Mandant
Bei einer Bewertungsscala 1 bis 10 wurde ich die Zehn vergeben. Vielen Dank
Verifizierter Mandant