Zur Überprüfung der Heizkostenabrechnung darf der Mieter die Ablesungsergebnisse für alle Wohnungen im Haus einsehen.
AG Garmisch-Partenkirchen, 04.09.1995 - Az: 6 C 501/95
Quelle: WM 96, 155
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Alexandra Klimatos, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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