Auch wenn mit der Verweigerung des Durchfahrtsrechts dem Nachbarn der Weg zu seinem Parkplatz abgeschnitten wird, kann der Grundstücksbesitzer dem Nachbarn verweigern, über sein Grundstück zu fahren.
Dies begründete sich im vorliegenden Fall damit, daß der Nachbar sich nicht auf ein Notwegerecht berufen konnte, da er seinen PKW auch vor seinem Grundstück oder aber in benachbarten Straßen abstellen konnte.
Dies begründete sich im vorliegenden Fall damit, daß der Nachbar sich nicht auf ein Notwegerecht berufen konnte, da er seinen PKW auch vor seinem Grundstück oder aber in benachbarten Straßen abstellen konnte.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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