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Wenn die Fenstermodernisierung zur Verdunklungsaktion wird ...

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Vorliegend durften die Mieter in den Genuss einer Modernisierung des Wohnhauses kommen. Hierbei wurde eine Wärmedämmung angebracht und die Fenster ausgetauscht. Doch der Fenstertausch barg eine Überraschung - die Fensterfläche verringerte sich um fast 29%, die Wohnung wurde erheblich dunkler und die Mieter minderten die Miete.

Natürlich wollte der Vermieter dies nicht akzeptieren, so dass die Sache vor Gericht landete. Dort erhielt der Mieter Recht. Die Modernisierung habe zu einer Verschlechterung der Mietsache geführt und hielt eine Mietminderung von 24% für gerechtfertigt, wobei es 3% je Fenster angesetzt hatte.


LG Berlin, 06.11.2013 - Az: 67 S 502/11

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