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Untervermietung ausschließbar?

Mietrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

In befristeten Mietverträgen darf ein Untervermietungsrecht nicht generell ausgeschlossen werden. Eine entsprechende Mietvertragsklausel ist unwirksam.

Im vorliegenden Fall begehrte die Mieterin eine Untervermietung, die ihr jedoch vom Vermieter aufgrund einer Mietvertragsklausel nicht gestattet wurde.

Die Mieterin kündigte daraufhin unter Einhaltung der gesetzlichen Frist von 3 Monaten. Die Kündigung war berechtigt, weil eine Verweigerung der Untervermietung - grundlos und endgültig sowie abweichend von der gesetzlichen Regelung - erfolgte. Eine Gelegenheit der Vorstellung eines geeigneten Untermieters bestand somit nicht.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Vermieterin konnte eine Untervermietung abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen nicht aufgrund der Regelung in § 7 des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages ohne weiteres verweigern. Die in den Geschäftsbedingungen getroffene Regelung wiederholt nur den Gesetzeswortlaut, ohne zu den weitergehenden gesetzlichen Regelungen bzgl. der Folgen bei einer nicht erlaubten Untervermietung eine Regelung zu enthalten. Darüber hinaus verstieße der Ausschluss bei dem zwischen den Parteien geschlossenen befristeten Mietverhältnis auch gegen § 9 AGBG.

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LG Münster, 13.06.2002 - Az: 8 S 87/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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