Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 422.134 Anfragen

Leih- oder Mietvertrag?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die nachfolgende Vereinbarung ist ein Leih- und kein Mietvertrag:

"Die Mieter werden für die Nutzung der oben bezeichneten Wohnräume keine Kaltmiete zahlen, sondern lediglich die anfallenden Betriebskosten nach den mietrechtlichen Bestimmungen; hiervon ist die Grundsteuer, Gebäudeversicherung ausgegliedert. Die Instandhaltung und die Durchführung von Schönheitsreparaturen obliegt ausschließlich dem Vermieter".


OLG Dresden, 07.11.2002 - Az: 4 W 1324/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Handelsblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.279 Bewertungen)

Schnell, verständlich und unkompliziert. Es muss nicht immer eine hochkomplexe Doktorarbeit sein, um einen guten Job gemacht zu haben.
Burkhardt, Weissach im Tal
Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert
Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg