Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.085 Anfragen

Hinweispflicht des Mieters, wenn die Abbuchungen zu gering sind?

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Schuldner müssen ihre Vertragspartner nicht auf zu niedrige Abbuchungen hinweisen, wenn eine Einzugsermächtigung an den Gläubiger erteilt wurde.

Vorliegend versäumte es ein Vermieter über einen längeren Zeitraum hinweg, die Abbuchungen der vertraglich vorgesehenen Staffelmiete anzupassen.

Aus der Tatsache, daß der Vermieter es verabsäumt hat, für einen langen Zeitraum von vorliegend rund 2 1/2 Jahren den aus der Staffelmietzinsvereinbarung sich ergebenden Erhöhungsbetrag geltend zu machen und insoweit auch von der erteilten Einziehungsermächtigung keinen Gebrauch gemacht hat, ergibt sich bei objektiver Würdigung aus der Sicht des Mieters, dass der Vermieter konkludent insoweit auf seine Rechte aus der Staffelmietzinsvereinbarung geschuldeten Miete für den streitgegenständlichen Zeitraum zugunsten des Mieters verzichtet hat.

Einer ausdrücklichen Annahme des Verzichts seitens des Mieters bedurfte es im Hinblick auf § 151 BGB nicht.

Unter Berücksichtigung der besonderen Umstände dieses Falles war ein Anspruch auf Zahlung der sich aus der Staffelmietvereinbarung sich ergebenden „Mietzinsrückstände“ zudem verwirkt.


LG München I, 17.04.2002 - Az: 14 S 17240/01

ECLI:DE:LGMUEN1:2002:0417.14S17240.01.0A

Martin BeckerPatrizia KleinDr. Rochus Schmitz

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus SWR / ARD Buffet 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.259 Bewertungen)

Sehr detaillierte Ausführungen von Herrn Dr. Voß, die u.a. auch entsprechende Hinweise auf die Rechtsprechung beinhalten. Meine Anfrage wurde sehr ...
Verifizierter Mandant
Schnell, klar und auf jeden Fall wieder!
H.Bodenhöfer , Dillenburg