Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.253 Anfragen

Kaution und Bürgschaft

Mietrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Mieter können die Mietzahlung nicht unter Verweis auf die bestehende Kaution und der Bitte, auf diese zurückzugreifen, verweigern. Da die Kaution einen Sicherheitscharakter hat, kann diese nicht als Ersatzmiete verwendet werden.

Da eine Aufrechnung nur bei bereits fälligen Ansprüchen möglich ist, kann ein Mieter, der mit der Zahlung des Mietzinses in Verzug geraten ist, den ausstehenden Betrag nicht von der Kaution abziehen lassen, da noch nicht feststeht, ob der Mieter in der Zukunft einen Rückzahlungsanspruch auf die Kaution haben wird. Dies kann erst nach Beendigung und Abwicklung des Mietverhältnisses abgesehen werden.

Hierzu führte das Gericht aus:


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Die Welt online 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.261 Bewertungen)

Sehr geehrter Herr Voß, ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn
Sehr schnelle und kompetente Beratung! Auch Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Sache (Rücktritt vom ...
Verifizierter Mandant