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Mieterhöhung - Laminat ist kein Parkett!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im Rahmen einer Mieterhöhung ist Laminat nicht mit Parkett vergleichbar und daher nicht als hochwertiger Bodenbelag im Sinne des Mietspiegels einzustufen. Der Berliner nennt Parkett und Naturstein als Beispiele für einen hochwertigen Bodenbelag. Damit ein Bodenbelag hochwertig ist, muss dieser mit den Beispielen gleichwertig sein und auch die gleiche Wertschätzung genießen.

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AG Berlin-Köpenick, 02.05.2013 - Az: 17 C 3/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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