Im Rahmen einer Mieterhöhung ist Laminat nicht mit Parkett vergleichbar und daher nicht als hochwertiger Bodenbelag im Sinne des Mietspiegels einzustufen. Der Berliner nennt Parkett und Naturstein als Beispiele für einen hochwertigen Bodenbelag. Damit ein Bodenbelag hochwertig ist, muss dieser mit den Beispielen gleichwertig sein und auch die gleiche Wertschätzung genießen.
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AG Berlin-Köpenick, 02.05.2013 - Az: 17 C 3/13
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