Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.970 Anfragen

Wenn ein Makler um Dienste im Sinne eines Suchauftrages gebeten wird: Nachweismaklervertrag abgeschlossen?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die Wertung, dass derjenige, der sich an einen gewerbsmäßigen Makler wendet und Dienste im Sinne eines Suchauftrags erbittet, ein Angebot auf Abschluss eines Nachweismaklervertrages macht, steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (BGH, 22.09.2005 - Az: III ZR 393/04).

Zur Annahme eines solchen Antrags genügt es, wenn der Makler - wie vorliegend geschehen - seine Tätigkeit aufnimmt.

Der Zugang einer ausdrücklichen Annahmeerklärung ist gemäß § 151 Satz 1 BGB nicht erforderlich (vgl. BGH, 13.03.1985 - Az: IVa ZR 152/83; BGH, 10.07.1985 - Az: IVa ZR 15/84), sodass für die Feststellung eines konkludenten Vertragsschlusses nicht einmal darauf abgestellt zu werden braucht, dass die Klägerin der Beklagten im Anschluss an das Angebot der Beklagten Informationen über geeignete Objekte übermittelt hat.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Zeitung

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant
Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung . Mit herzlichen Grüßen Dirk Beller
Verifizierter Mandant