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Kein Maklerlohn bei Zwangsvollstreckung

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Erfolgt der Erwerb einer Immobilie im Wege der Zwangsvollstreckung, so ist ein Anspruch auf Maklerlohn ausgeschlossen. In diesem Fall vollzieht sich der Eigentumserwerb durch Hoheitsakt und nicht durch Kaufvertrag. Auch dann, wenn der Maklervertrag

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LG Stendal, 15.01.2008 - Az: 23 O 548/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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