Erfolgt der Erwerb einer Immobilie im Wege der Zwangsvollstreckung, so ist ein Anspruch auf Maklerlohn ausgeschlossen. In diesem Fall vollzieht sich der Eigentumserwerb durch Hoheitsakt und nicht durch Kaufvertrag. Auch dann, wenn der Maklervertrag
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)
Die Kommunikation per Mail verlief zügig und völlig problemlos. So kommt man sehr schnell zu einer fundierten Aussage eines Fachanwalts. Vielen Dank ...
Thomas Clingen, Köln
Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.