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Maklervertrag: Anspruch auf eine Maklercourtage bei Vorkenntnis des Käufers

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Vereinbarung der Kenntnislosigkeit des Käufers bei der Vermittlungstätigkeit ist eine rechtlich mögliche zusätzliche Vereinbarung zwischen den Parteien eines Maklervertrages, durch die die Ursächlichkeit der Maklerdienste näher definiert und der Kreis der möglichen Provisionsfälle eingeschränkt wird.

Hatte der Kaufinteressent bei der Freigabe durch die Beklagte, die ein Bürogebäude mitfinanziert und vom Eigentümer mit der Veräußerung beauftragt war, bereits Kenntnis und wurde auf diese Voraussetzung nicht verzichtet, steht der klagenden Maklerin keine Provision zu.


LG Hamburg, 12.04.2016 - Az: 417 HKO 6/16

ECLI:DE:LGHH:2016:0412.417HKO6.16.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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