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Haus bei Vermietung unter Sanierung - Minderung wegen nicht nutzbarem Balkon und Fahrstuhl?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall wurde einen Mietvertrag über eine Wohnung geschlossen.

Nach § 2.3 des Vertrages wurde das Haus bei Vertragsschluss umfangreich saniert und voraussichtlich in wenigen Tagen bezugsfertig. § 29 des Vertrages sah vor, dass der Mieter auf Mietminderungsansprüche wegen Sanierungsarbeiten verzichtet.

Ferner wurde darauf hingewiesen, das die Balkone voraussichtlich in 3 1/2 Monaten fertig gestellt würden.

Es kam aber dann doch anders und der Balkon war nicht zum genannten Zeitpunkt fertig.

Deswegen und wegen anderer Mängel minderten die Mieter dann die Miete: der Balkon sei in den Wintermonaten nicht nutzbar gewesen, der Fahrstuhl funktionierte nicht, vor der Fassade befand sich ein Baugerüst und im Hof wurde Baumaterial gelagert.

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