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Mietminderung wegen Ausbau eines Flughafens?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Mieter ist nicht zur Mietminderung wegen Zunahme des Fluglärms wegen Inbetriebnahme der Nordbahn des Flughafens Frankfurt am Main berechtigt, wenn der Mieter den Mietvertrag in Kenntnis des Flughafenausbaus abgeschlossen hat.

Diese Kenntnis ist zumindest für Mietvertragsabschlüsse ab 1999 anzunehmen, weil seitdem in der Presse öffentlich über den Ausbau diskutiert wurde.

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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