Ein Mieter ist nicht zur Mietminderung wegen Zunahme des Fluglärms wegen Inbetriebnahme der Nordbahn des Flughafens Frankfurt am Main berechtigt, wenn der Mieter den Mietvertrag in Kenntnis des Flughafenausbaus abgeschlossen hat.
Diese Kenntnis ist zumindest für Mietvertragsabschlüsse ab 1999 anzunehmen, weil seitdem in der Presse öffentlich über den Ausbau diskutiert wurde.
Diese Kenntnis ist zumindest für Mietvertragsabschlüsse ab 1999 anzunehmen, weil seitdem in der Presse öffentlich über den Ausbau diskutiert wurde.
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LG Frankfurt/Main, 28.05.2014 - Az: 2-11 S 196/14
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