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Mietminderung wegen Ausbau eines Flughafens?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Mieter ist nicht zur Mietminderung wegen Zunahme des Fluglärms wegen Inbetriebnahme der Nordbahn des Flughafens Frankfurt am Main berechtigt, wenn der Mieter den Mietvertrag in Kenntnis des Flughafenausbaus abgeschlossen hat.

Diese Kenntnis ist zumindest für Mietvertragsabschlüsse ab 1999 anzunehmen, weil seitdem in der Presse öffentlich über den Ausbau diskutiert wurde.

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LG Frankfurt/Main, 28.05.2014 - Az: 2-11 S 196/14


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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