Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.359 Anfragen

Keine Mietminderung wegen Heckenschnitt!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Kürzung einer Vorgartenhecke ist kein Mangel und berechtigt den Mieter auch nicht zu einer Minderung. Die Veränderung der Bepflanzung ist üblich und normal, ein Anspruch des Mieters auf ständig gleichartige Gestaltung besteht nicht. Da eine Hecke regelmäßig sowohl aus gärtnerischen als auch aus nachbarrechtlichen Gründen gekürzt werden muss, ist seitens des Mieters auch damit zu rechnen.


AG Hamburg, 10.07.1995 - Az: 49 C 1977/94

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus tz.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Sehr schnelle und freundliche Beratung. Alles zur meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!
Verifizierter Mandant