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Veraltetes Heizungssystem ist ein Mangel!

Mietrecht Lesezeit: ca. 11 Minuten

Auch in Altbauwohnungen kann ein Mieter die allmähliche Anpassung des Heizungssystems an moderne Standards erwarten. Wird die Anlage nicht angepasst, so liegt ein Mangel vor, der den Mieter zur Minderung des Mietzinses um 10% berechtigt.

Im zu entscheidenden Fall ließen sich mit dem bestehenden System nämlich die erforderlichen Mindesttemperaturen in der Wohnung nicht erreichen. Die Küche kam auf 16 °C, die Toilette auf 10 °C und im Vorraum zum Balkon herrschten im Februar und März eisige 0 °C. Darüber hinaus ergaben Probemessungen in einem Meter Raumhöhe 18 °C, in Fußbodenhöhe lediglich 10 °C.

Der Vermieter ist verpflichtet, altbaubedingte Unzuträglichkeiten von Zeit zu Zeit durch Anpassungen an moderne Standards zu beseitigen - ob als Neuinvestition oder Ersatzinvestitionen bleibt ihm freigestellt. Die anfallenden Kosten kann der Vermieter dann als Mieterhöhung auf den Mieter umwälzen. Werden solche Anpassungen unterlassen, so muss der Vermieter eine Mietminderung hinnehmen.

Hierzu führte das Gericht aus:

Wie die Beweisaufnahme ergeben hat, sind die Belüftungs- und Heizverhältnisse in der Küche, im Vorraum und in der Toilette der von den Beklagten innegehaltenen Wohnung nach heutigen Standards unzureichend. Wie der Sachverständige in seinem schriftlichen Gutachten ausgeführt und nochmals bei seiner Anhörung bestätigt hat, lassen sich in der Küche außerordentlich extreme Temperaturschichtungsverhältnisse feststellen.

So hat der Sachverständige bei einer einmaligen Probemessung bei einer Außentemperatur in der Küche zwar in ca. 1 m Raumhöhe eine rechtlich tolerierbare Temperatur von ca. 16° C bis 18° C gemessen, doch betrug die Temperatur in Fußbodenhöhe lediglich 10° C bis 12° C. Diese extremen Temperaturschichtungsverhältnisse, die der Sachverständige nach eigenen Bekunden als ungemütlich empfunden hat, sind - wie der Sachverständige überzeugend ausgeführt hat - darauf zurückzuführen, dass der Heizkörper nicht am Fenster, sondern an einer Innenwand angeordnet ist mit der Folge, dass von draußen eindringende kältere Luft nicht sogleich erwärmt wird, sondern erst zum Heizkörper kriecht, um sich erst dort zu erwärmen und zu steigen. Die hierauf beruhenden ungünstigen Schichtungsverhältnisse lassen sich auch nicht durch eine Erhöhung der Heizungswasservorlauftemperatur ausgleichen.

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!
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