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Eigentümerwechsel: Mietverhältnis ordnen

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Zwar hat der Mieter bei einem Eigentümerwechsel weitgehende Rechte, es ist jedoch durchaus sinnvoll, bei einem bevorstehenden Eigentümerwechsel das Mietverhältnis im Vorfeld zu ordnen. Dies bedeutet im Einzelnen:

Sicherstellen, dass der Original-Mietvertrag zur Hand ist und ggf. eine Kopie erstellen.

Zusatzvereinbarungen und mündliche Vereinbarungen schriftlich fixieren.

Briefwechsel - insbesondere Vertragsänderungen, Mieterhöhungen - sammeln und sortieren.

Sicherstellen, dass bewiesen werden kann, dass der (ehem.) Vermieter alle wichtigen Schriftstücke erhalten hat (Einschreiben mit Rückschein, Empfangsbestätigung)

Nachweise für die Zahlung der Kaution gesondert aufheben, damit später bewiesen werden kann, dass diese auch gezahlt wurde.
Stand: 01.04.2019 (aktualisiert am: 20.05.2025)
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Thomas Heinrichs, Bräunlingen