Der Balkon kann zur Trocknung von geringen Menge an Wäsche problemlos verwendet werden. Auch kann ein Wäscheständer (AG Euskirchen - Az:
13 C 663/94) aufgestellt oder eine Wäschestange oder -leine fest installiert werden.
Die notwendigen Bohrungen sind auf dem Balkon genauso wie innerhalb der Wohnung zulässig (LG Nürnberg-Fürth - Az:
7 S 6265/89). Sollen größere Mengen an Wäsche getrocknet werden, so ist dies in jedem Fall dann unproblematisch, wenn der Balkon zum Hinterhof hinausgeht und niemand ernsthaft hieran Anstoß nehmen kann.