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Balkon: Wäsche

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Balkon kann zur Trocknung von geringen Menge an Wäsche problemlos verwendet werden. Auch kann ein Wäscheständer (AG Euskirchen - Az: 13 C 663/94) aufgestellt oder eine Wäschestange oder -leine fest installiert werden.

Die notwendigen Bohrungen sind auf dem Balkon genauso wie innerhalb der Wohnung zulässig (LG Nürnberg-Fürth - Az: 7 S 6265/89). Sollen größere Mengen an Wäsche getrocknet werden, so ist dies in jedem Fall dann unproblematisch, wenn der Balkon zum Hinterhof hinausgeht und niemand ernsthaft hieran Anstoß nehmen kann.
Veröffentlicht: 06.07.2015 - aktualisiert: 22.04.2026
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Ja, der Balkon kann problemlos zur Trocknung von Wäsche genutzt werden, wobei auch das Aufstellen eines Wäscheständers zulässig ist (vgl. AG Euskirchen - Az: 13 C 663/94).
Ja, eine Wäschestange oder -leine kann auf dem Balkon fest installiert werden. Die hierfür notwendigen Bohrungen sind rechtlich zulässig, ebenso wie Bohrungen innerhalb der Wohnung (vgl. LG Nürnberg-Fürth - Az: 7 S 6265/89).
Das Trocknen größerer Mengen an Wäsche ist in der Regel unproblematisch, insbesondere wenn der Balkon zum Hinterhof ausgerichtet ist und keine optische Beeinträchtigung für Dritte besteht.
Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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