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AnwaltOnline - Mietrecht Oktober 2021

Mietrecht

AnwaltOnline - Mietrecht Oktober 2021

ISSN: 1619-7143

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Interessante Urteile

Einsichtnahme in die Belege für die Nebenkostenabrechnung

Wie sich mangels anderweitiger gesetzlicher oder vertraglicher Vereinbarung bereits aus § 269 I BGB ergibt, ist die Einsicht in die Belege zwecks Überprüfung der Nebenkostenabrechnung vom Mieter grundsätzlich am Wohnsitz des Vermieters zu nehmen (so im Ergebnis auch BGH, 08.03.2006 – Az: VIII ZR 78/05). ...


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Wenn der Mieter selber Rauchwarnmelder einbaut, muss der Vermieter zahlen

Hat der Mieter Fall Rauchwarnmelder angeschafft und installiert, so kann er Ersatz der dafür entstandenen Kosten vom Vermieter verlangen.

Nach § 49 Abs. 7 BauO in der bis zum 31.12.2018 gültigen Fassung waren in Schlafräumen, Kinderzimmern sowie Flure, über die Rettungswege von ...


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Fehlerhafte Verbrauchserfassung führt zur Kürzung der Betriebskostenabrechnung

Gemäß § 12 Abs. 1 HeizkV hat der Nutzer das Recht bei der nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten den auf ihn entfallenden Anteil um 15 von Hundert zu kürzen, soweit die Kosten der Versorgung mit Wärme oder Warmwasser entgegen der Vorschriften dieser Verordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet wurden. ...


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Datenauskunftsanspruch eines Mieters gegen den Vermieter

Eine Sammlung mehrerer Mietverträge eines Vermieters stellt ein Dateisystem gemäß Art. 2 Abs. 1, Art. 4 Nr. 6 der Datenschutz-Grundverordnung dar.

Dabei handelt es sich gemäß Art. 4 Nr. 6 DSGVO um jede strukturierte Sammlung personenbezogener Daten, die nach bestimmten Kriterien zugänglich sind. Der Begriff entspricht weitgehend ...


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Weitere Urteile zum Mietrecht

... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

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Die Anpassung der Miete ist nicht so einfach, wie sich mancher Vermieter das vorstellen mag. Aufgrund der damit einhergehenden Kosten wird ein solches Mieterhöhungsverlangen vom Mieter in der Regel besonders genau unter die Lupe genommen - schließlich hat jede dritte Mieterhöhung Fehler!

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Das Thema des Monats

Räumungfrist bei fristloser Kündigung

Hat der Vermieter berechtigterweise eine fristlose Kündigung ausgesprochen, so muss dem Mieter trotzdem noch eine angemessene Frist zur Räumung der Wohnung zugestanden werden. Dies ergibt sich aus der Rücksichtnahmepflicht. Denn von einem Tag auf den anderen kann eine Wohnung realistischer Weise nicht geräumt werden.

Welche Räumungsfrist ist zu gewähren?

Der Vermieter kann selbst bei einer fristlosen Kündigung nicht davon ausgehen, dass ein Mieter sofort räumt, vielmehr hat er dem Mieter eine Frist einzuräumen, in welcher dieser Vorbereitungen zum Auszug treffen kann. Als angemessene Räumungsfrist werden ein bis zwei Wochen nach Kündigungszugang angesehen (LG Potsdam, 26.08.2004 - Az: 11 T 27/04).

Diese Frist sollte dem Mieter mindestens gewährt werden. Welche Frist konkret angemessen ist, hängt immer (auch) vom konkreten Einzelfall ab.

Sofern der Mieter den Vermieter um eine Räumungsfrist bittet und diese nachvollziehbar begründet, so ist es ratsam auch eine längere Frist zu gewähren.

Erst nach Ablauf einer angemessenen Frist kann der Vermieter weitere Schritte einleiten, wenn der Mieter bis dahin nicht ausgezogen ist. Vor allem befindet sich der Mieter auch erst nach Ablauf einer angemessenen Frist im Verzug und gibt auch erst dann Anlass für eine Räumungsklage.

Räumt der Mieter die Mietsache dann nicht, darf der Vermieter die Räumung der Mietsache nicht zwangsweise durchsetzen, ...


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Nebenkostencheck für Mieter und Vermieter ✅

Jedes Jahr, wenn die Betriebskostenabrechnung ins Haus flattert, fragt sich der Mieter, ob die Kosten wirklich so hoch sein können. Der Verdacht, dass falsch abgerechnet wurde kann durchaus berechtigt sein - in nahezu jeder zweiten Abrechnung finden sich Fehler, die teilweise so erheblich sind, dass die Abrechnung ungültig ist. Bei inhaltlichen Fehlern ist eine Korrektur des Fehlers zu Lasten des Mieters nach Ablauf der Abrechnungsfrist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB i.d.R. ausgeschlossen! Einwendungen gegen die Abrechnung müssen daher rechtzeitig erfolgen.

Die formale Prüfung der Nebenkostenabrechnung erhalten Sie bereits für € 39,95 inkl. MwSt.

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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