Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.289 Anfragen

Wenn der Mieter selber Rauchwarnmelder einbaut, muss der Vermieter zahlen

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Hat der Mieter Fall Rauchwarnmelder angeschafft und installiert, so kann er Ersatz der dafür entstandenen Kosten vom Vermieter verlangen.

Nach § 49 Abs. 7 BauO in der bis zum 31.12.2018 gültigen Fassung waren in Schlafräumen, Kinderzimmern sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens mit einem Rauchwarnmelder auszustatten.

Zuständig hierfür ist der Eigentümer. Hat der Mieter die Rauchwarnmelder unstreitig beschafft, ist der Vermieter insoweit ohne Rechtsgrund bereichert. Er hat die entstandenen Kosten daher zu erstatten.

Unerheblich ist, ob der Vermieter selbst Rauchwarnmelder angeschafft hat. Nach der Rechtsprechung des BGH hat der Mieter den Einbau von Rauchwarnmeldern durch den Vermieter auch dann zu dulden, wenn jener die Wohnung bereits mit von ihm ausgewählten Rauchwarnmeldern ausgestattet hat (BGH, 17.06.2015 - Az: VIII ZR 290/14). Dem Vermieter ist daher unbenommen, eigene Rauchmelder in der Wohnung anzubringen.


AG Coesfeld, 05.09.2019 - Az: 4 C 171/19

ECLI:DE:AGCOE1:2019:0905.4C171.19.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Business Vogue

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.289 Beratungsanfragen

Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.

Verifizierter Mandant

Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.

Verifizierter Mandant