Ab dem 1.Juli tritt der neue Mietspiegel für freifinanzierte Wohnungen im Bereich der Stadt Höxter in Kraft. Grundlage des neuen Mietspiegels ist eine Mietenerhebung aus dem Frühjahr 2005, die unter Beteiligung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Höxter ausgewertet wurde.
Der Mietspiegel wurde vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Höxter, vom Haus,- Wohnungs- und Grundeigentümerverein Höxter e.V., vom Mieterverein Holzminden-Höxter/Weser u. Umgebung e.V. und vom Mieterbund Ostwestfalen-Lippe u. Umgebung e.V. anerkannt.
Dieser aktualisierte Mietspiegel ist gegenüber dem alten Mietspiegel in andere Baujahrskategorien eingeteilt worden und soll als Richtlinie zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmieten in der Stadt Höxter dienen. Er bietet den Mietparteien eine Orientierungsmöglichkeit, um in eigener Verantwortung die Miethöhe zu vereinbaren und unterstellt die Ausstattung von Wohnungen mit Zentralheizung, Isolierverglasung und Bad. Sofern die Zentralheizung, Isolierverglasung und/oder ein Bad fehlt, ist ein Abschlag von 10 – 30 % angemessen.
Die Tabellenwerte beziehen sich auf die Wohnungen in der Kernstadt Höxter. In den Ortschaften der Stadt Höxter ist – je nach Entfernung zum Stadtzentrum – ein Abschlag von 5 bis 15 % gerechtfertigt.
Ein entscheidender Faktor für die Festlegung des Mietpreises ist vor allem eine umfassende Modernisierung.
Ist eine Wohnung komplett renoviert und modernisiert worden, so legt nicht mehr das Baujahr des Hauses den Mietpreis fest, sondern das Jahr der Modernisierung.
Der Mietspiegel wurde vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Höxter, vom Haus,- Wohnungs- und Grundeigentümerverein Höxter e.V., vom Mieterverein Holzminden-Höxter/Weser u. Umgebung e.V. und vom Mieterbund Ostwestfalen-Lippe u. Umgebung e.V. anerkannt.
Dieser aktualisierte Mietspiegel ist gegenüber dem alten Mietspiegel in andere Baujahrskategorien eingeteilt worden und soll als Richtlinie zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmieten in der Stadt Höxter dienen. Er bietet den Mietparteien eine Orientierungsmöglichkeit, um in eigener Verantwortung die Miethöhe zu vereinbaren und unterstellt die Ausstattung von Wohnungen mit Zentralheizung, Isolierverglasung und Bad. Sofern die Zentralheizung, Isolierverglasung und/oder ein Bad fehlt, ist ein Abschlag von 10 – 30 % angemessen.
Die Tabellenwerte beziehen sich auf die Wohnungen in der Kernstadt Höxter. In den Ortschaften der Stadt Höxter ist – je nach Entfernung zum Stadtzentrum – ein Abschlag von 5 bis 15 % gerechtfertigt.
Ein entscheidender Faktor für die Festlegung des Mietpreises ist vor allem eine umfassende Modernisierung.
Ist eine Wohnung komplett renoviert und modernisiert worden, so legt nicht mehr das Baujahr des Hauses den Mietpreis fest, sondern das Jahr der Modernisierung.
Veröffentlicht: 01.07.2005
Quelle: Pressemitteilung der Stadt Höxter
Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Alexandra Klimatos, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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