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Nordrhein-Westfalen: Neue Mieterschutzverordnung seit 1. Juli in Kraft

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Seit dem 01.07.2020 gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Mieterschutzverordnung, die den Geltungsbereich der Mietpreisbremse, der abgesenkten Kappungsgrenze und der verlängerten Kündigungssperrfrist bei Wohnungsumwandlungen einheitlich regelt.

Die Mieterschutzverordnung führt gutachterlich ermittelte 18 Städte in Nordrhein-Westfalen auf, in denen der Wohnungsmarkt besonders angespannt ist und für die deshalb besondere Vorschriften zur Miethöhe bei neuen Mietverträgen, zur Mieterhöhung und zur Kündigung nach Wohnungsumwandlung gelten.

Die Mieterschutzverordnung trat am 1.7.2020 in Kraft und läuft bis zum 30.6.2025.

Geltungsbereich der Mieterschutzverordnung NRW
Regierungsbezirk Düsseldorf
Düsseldorf
Regierungsbezirk Köln
Alfter
Bad Honnef
Bergisch Gladbach
Bonn
Bornheim
Hennef (Sieg)
Köln
Königswinter
Leichlingen
Niederkassel
Pulheim
Rösrath
Siegburg
Wachtberg
Wesseling
Regierungsbezirk Münster
Münster
Telgte
In diesen Gebieten gilt die Mietpreisbremse. Mieten dürfen daher bei neu abgeschlossenen Mietverträgen höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Weiterhin ist die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bis zur örtsüblichen Miete von 20% auf 15% reduziert.

Auch die Kündigungssperrfrist bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist hier auf fünf Jahre verlängert.

Veröffentlicht: 02.07.2020

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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