Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 393.252 Anfragen

Hessen: Städte können Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zustimmungspflichtig machen

Mietrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Ab sofort ist es in Hessen möglich, dass Städte die Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung zustimmungspflichtig machen. Voraussetzung ist, dass die Mietwohnung in einem Gebiet mit Milieuschutzsatzung liegt. Dieser so genannte Genehmigungsvorbehalt gilt vom 1. Juni 2020 an in den 31 Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten in Hessen, in denen auch die bundesrechtlichen Mieterschutzvorschriften wie beispielsweise die Mietpreisbremse gelten. 

Weitere Maßnahme des Mieterschutzes

Nach der Verlängerung und Ausweitung der bundesrechtlichen Mieterschutzvorschriften, die Preissprünge bei Neuvermietungen begrenzen, Mieterhöhungen bei bestehenden Verträgen auf maximal 15 Prozent in drei Jahren deckeln und die Mieterinnen und Mieter im Fall der Umwandlung und anschließendem Verkauf stärker vor Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen schützen, ist der Umwandlungsvorbehalt eine weitere Maßnahme, die Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten ein Instrument gegen Wohnungsmangel und für Mieterschutz an die Hand gibt.

Der Genehmigungsvorbehalt gilt vom 1. Juni 2020 an in den 31 Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten in Hessen, in denen auch die bundesrechtlichen Mieterschutzvorschriften gelten. Weitere Voraussetzung ist, dass die betreffenden Gemeinden sogenannte Milieuschutzsatzungen erlassen haben bzw. erlassen. Nach der bundesrechtlichen Ermächtigungsnorm im Baugesetzbuch ist die Einführung des Genehmigungsvorbehalts nur in den von den Gemeinden durch Milieuschutzsatzung festgelegten Gebieten möglich.

Liste der 31 Gemeinden, in denen der Genehmigungsvorbehalt gilt

  • Bad Homburg vor der Höhe,
  • Bad Soden am Taunus,
  • Bad Vilbel,
  • Bischofsheim,
  • Darmstadt,
  • Dreieich,
  • Egelsbach,
  • Eschborn,
  • Flörsheim am Main,
  • Frankfurt am Main,
  • Ginsheim-Gustavsburg,
  • Griesheim,
  • Hattersheim am Main,
  • Heusenstamm,
  • Hofheim am Taunus,
  • Kassel,
  • Kelkheim (Taunus),
  • Kelsterbach,
  • Kiedrich,
  • Langen (Hessen),
  • Marburg,
  • Mörfelden-Walldorf,
  • Nauheim,
  • Nidderau,
  • Obertshausen,
  • Oberursel (Taunus),
  • Offenbach am Main,
  • Raunheim,
  • Schwalbach am Taunus,
  • Weiterstadt und
  • Wiesbaden.

Veröffentlicht: 11.06.2020

Quelle: PM Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Bild.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.252 Beratungsanfragen

Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten.

Ich werde das Online verfahren ...

Verifizierter Mandant

Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...

JG