Ab sofort ist es in Hessen möglich, dass Städte die Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung zustimmungspflichtig machen. Voraussetzung ist, dass die Mietwohnung in einem Gebiet mit Milieuschutzsatzung liegt. Dieser so genannte Genehmigungsvorbehalt gilt vom 1. Juni 2020 an in den 31 Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten in Hessen, in denen auch die bundesrechtlichen Mieterschutzvorschriften wie beispielsweise die Mietpreisbremse gelten.
Weitere Maßnahme des Mieterschutzes
Nach der Verlängerung und Ausweitung der bundesrechtlichen Mieterschutzvorschriften, die Preissprünge bei Neuvermietungen begrenzen,
Mieterhöhungen bei bestehenden Verträgen auf maximal 15 Prozent in drei Jahren deckeln und die Mieterinnen und Mieter im Fall der Umwandlung und anschließendem Verkauf stärker vor Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen schützen, ist der Umwandlungsvorbehalt eine weitere Maßnahme, die Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten ein Instrument gegen Wohnungsmangel und für Mieterschutz an die Hand gibt.
Der Genehmigungsvorbehalt gilt vom 1. Juni 2020 an in den 31 Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten in Hessen, in denen auch die bundesrechtlichen Mieterschutzvorschriften gelten. Weitere Voraussetzung ist, dass die betreffenden Gemeinden sogenannte Milieuschutzsatzungen erlassen haben bzw. erlassen. Nach der bundesrechtlichen Ermächtigungsnorm im Baugesetzbuch ist die Einführung des Genehmigungsvorbehalts nur in den von den Gemeinden durch Milieuschutzsatzung festgelegten Gebieten möglich.
Liste der 31 Gemeinden, in denen der Genehmigungsvorbehalt gilt
- Bad Homburg vor der Höhe,
- Bad Soden am Taunus,
- Bad Vilbel,
- Bischofsheim,
- Darmstadt,
- Dreieich,
- Egelsbach,
- Eschborn,
- Flörsheim am Main,
- Frankfurt am Main,
- Ginsheim-Gustavsburg,
- Griesheim,
- Hattersheim am Main,
- Heusenstamm,
- Hofheim am Taunus,
- Kassel,
- Kelkheim (Taunus),
- Kelsterbach,
- Kiedrich,
- Langen (Hessen),
- Marburg,
- Mörfelden-Walldorf,
- Nauheim,
- Nidderau,
- Obertshausen,
- Oberursel (Taunus),
- Offenbach am Main,
- Raunheim,
- Schwalbach am Taunus,
- Weiterstadt und
- Wiesbaden.
Veröffentlicht: 11.06.2020
Quelle: PM Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen