Das Landeskabinett hat am Dienstag, 28. Januar 2025, eine neue Mieterschutzverordnung beschlossen. Die Mieterschutzverordnung wird damit vorzeitig neu gefasst. Auf der Grundlage einer gutachterlichen Ermittlung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt werden zukünftig 57 statt bisher 18 Kommunen in den Geltungsbereich der Verordnung einbezogen. Die neue Verordnung wird am 1. März 2025 in Kraft treten.
„Aus 18 werden 57: Mit der neuen Mieterschutzverordnung weitet die Landesregierung Nordrhein-Westfalen für Mieterinnen und Mieter in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt den Mieterschutz aus. Da sich die Bundesregierung bisher nicht auf eine Neufassung der Mietpreisbremse einigen konnte, ist die Geltungsdauer für die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn auf den 31. Dezember 2025 zu begrenzen. Das Mieterhöhungspotential in bestehenden Mietverträgen wird in den 57 Städten und Gemeinden auf maximal 15 Prozent in drei Jahren – statt regulär 20 Prozent – begrenzt. Die sogenannte Kündigungssperrfrist wird von allgemein drei Jahren auf acht Jahre verlängert: Eine Kündigungssperrfrist schützt Mieterinnen oder Mieter nach der Umwandlung und dem Verkauf einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung vor einer Eigenbedarfskündigung durch die neue Eigentümerin oder den neuen Eigentümer. Diese beiden mieterschützenden Regelungen gelten bis zum 28. Februar 2030“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.
Die Ministerin verweist in diesem Zusammenhang auf die Notwendigkeit eines ganzheitlichen und funktionierenden Mieterschutzes: „Die Mietpreisbremse in ihrer bestehenden Form funktioniert nicht. Um Mieterinnen und Mieter etwa vor Mietwucher zu schützen, bedarf es bundesgesetzlich mehr Anstrengungen als bisher. Ein Ansatz ist es, die Mietwucher-Vorschrift im Wirtschaftsstrafgesetzbuch zu überarbeiten. Nordrhein-Westfalen und weitere Länder haben dazu im Bundesrat einen Vorstoß gemacht. Die im Amt befindliche Bundesregierung hat diesen Ansatz bisher nicht aufgegriffen“, so Ministerin Scharrenbach.
Veröffentlicht: 30.01.2025
Quelle: PM MHKBD NRW
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