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Nordrhein-Westfalen weitet Mieterschutzverordnung aus

Mietrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Das Landeskabinett hat am Dienstag, 28. Januar 2025, eine neue Mieterschutzverordnung beschlossen. Die Mieterschutzverordnung wird damit vorzeitig neu gefasst. Auf der Grundlage einer gutachterlichen Ermittlung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt werden zukünftig 57 statt bisher 18 Kommunen in den Geltungsbereich der Verordnung einbezogen. Die neue Verordnung wird am 1. März 2025 in Kraft treten. 

„Aus 18 werden 57: Mit der neuen Mieterschutzverordnung weitet die Landesregierung Nordrhein-Westfalen für Mieterinnen und Mieter in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt den Mieterschutz aus. Da sich die Bundesregierung bisher nicht auf eine Neufassung der Mietpreisbremse einigen konnte, ist die Geltungsdauer für die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn auf den 31. Dezember 2025 zu begrenzen. Das Mieterhöhungspotential in bestehenden Mietverträgen wird in den 57 Städten und Gemeinden auf maximal 15 Prozent in drei Jahren – statt regulär 20 Prozent – begrenzt. Die sogenannte Kündigungssperrfrist wird von allgemein drei Jahren auf acht Jahre verlängert: Eine Kündigungssperrfrist schützt Mieterinnen oder Mieter nach der Umwandlung und dem Verkauf einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung vor einer Eigenbedarfskündigung durch die neue Eigentümerin oder den neuen Eigentümer. Diese beiden mieterschützenden Regelungen gelten bis zum 28. Februar 2030“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung. 

Die Ministerin verweist in diesem Zusammenhang auf die Notwendigkeit eines ganzheitlichen und funktionierenden Mieterschutzes: „Die Mietpreisbremse in ihrer bestehenden Form funktioniert nicht. Um Mieterinnen und Mieter etwa vor Mietwucher zu schützen, bedarf es bundesgesetzlich mehr Anstrengungen als bisher. Ein Ansatz ist es, die Mietwucher-Vorschrift im Wirtschaftsstrafgesetzbuch zu überarbeiten. Nordrhein-Westfalen und weitere Länder haben dazu im Bundesrat einen Vorstoß gemacht. Die im Amt befindliche Bundesregierung hat diesen Ansatz bisher nicht aufgegriffen“, so Ministerin Scharrenbach. 
 

In folgenden 57 Kommunen wird die Mieterschutzverordnung ab dem 1. März gelten: 

Aachen
Alfter
Bad Lippspringe
Bergheim
Bergisch Gladbach
Bielefeld
Bonn
Bornheim
Brühl
Dormagen
Dortmund
Düren, Stadt
Düsseldorf
Elsdorf
Erftstadt
Erkrath
Frechen
Greven
Grevenbroich
Harsewinkel
Hennef
Hilden
Hürth
Kaarst
Kempen
Kerpen
Korschenbroich
Köln
Königswinter
Krefeld
Langenfeld
Leichlingen
Leverkusen
Lohmar
Lotte
Meckenheim
Meerbusch
Monheim
Münster
Neuss
Niederkassel
Ostbevern
Overath
Paderborn
Pulheim
Ratingen
Rheinbach
Rösrath
Rommerskirchen
Sankt Augustin
Siegburg
Swisttal
Telgte
Troisdorf
Wachtberg
Weilerswist
Wesseling

Für die Bestimmung der Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten wurde seitens des Ministeriums ein Gutachten bei dem Unternehmen RegioKontext in Auftrag gegeben. Das Gutachten ist beigefügt.

Veröffentlicht: 30.01.2025

Quelle: PM MHKBD NRW

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