Bayern nimmt fünf weitere Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt in die aktuelle Mieterschutzverordnung auf.
In Herzogenaurach, Marktschellenberg, Oberaudorf, Stockstadt a. Main und Trostberg gelten damit künftig besondere Maßnahmen zum Schutz der Mieterinnen und Mieter.
Dazu gehören die Begrenzung der zulässigen Anfangsmiete durch die Mietpreisbremse, die Senkung der für Mieterhöhungen geltenden Kappungsgrenze und die Verlängerung der Kündigungssperrfrist bei Wohnungsumwandlungen.
Die aktuelle bayerische Mieterschutzverordnung ist zum 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Seit dem Baulandmobilisierungsgesetz aus 2021 können die Landesregierungen nicht nur im Mietrecht, sondern auch im Baurecht Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt festsetzen. Hierfür hat der Freistaat Bayern 2022 die Gebietsbestimmungsverordnung Bau erlassen. In diesem Zuge wurden in Bayern fünf weitere Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt identifiziert. Diese Kommunen werden nach der Aufnahme in die Gebietsbestimmungsverordnung Bau nun auch in die Mieterschutzverordnung aufgenommen.
Veröffentlicht: 09.08.2023
Quelle: PM Bayerisches Staatsministerium für Justiz
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