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Nordrhein-Westfalen: Neue Mieterschutzverordnung seit 1. Juli in Kraft
Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Seit dem 01.07.2020 gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Mieterschutzverordnung, die den Geltungsbereich der Mietpreisbremse, der abgesenkten Kappungsgrenze und der verlängerten Kündigungssperrfrist bei Wohnungsumwandlungen einheitlich regelt.
Die Mieterschutzverordnung führt gutachterlich ermittelte 18 Städte in Nordrhein-Westfalen auf, in denen der Wohnungsmarkt besonders angespannt ist und für die deshalb besondere Vorschriften zur Miethöhe bei neuen Mietverträgen, zur Mieterhöhung und zur Kündigung nach Wohnungsumwandlung gelten.
Die Mieterschutzverordnung trat am 1.7.2020 in Kraft und läuft bis zum 30.6.2025.
| Geltungsbereich der Mieterschutzverordnung NRW |
| Regierungsbezirk Düsseldorf |
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Düsseldorf |
| Regierungsbezirk Köln |
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Alfter |
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Bad Honnef |
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Bergisch Gladbach |
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Bonn |
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Bornheim |
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Hennef (Sieg) |
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Köln |
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Königswinter |
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Leichlingen |
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Niederkassel |
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Pulheim |
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Rösrath |
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Siegburg |
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Wachtberg |
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Wesseling |
| Regierungsbezirk Münster |
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Münster |
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Telgte |
In diesen Gebieten gilt die Mietpreisbremse. Mieten dürfen daher bei neu abgeschlossenen Mietverträgen höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Weiterhin ist die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bis zur örtsüblichen Miete von 20% auf 15% reduziert.
Auch die Kündigungssperrfrist bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist hier auf fünf Jahre verlängert.
Veröffentlicht: 02.07.2020
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