Der Senat hat am 18. November 2025 die neue Mietenbegrenzungsverordnung beschlossen. Damit gilt die Mietpreisbremse für die Stadtgemeinde Bremen ab dem 1. Dezember 2025 bis zum 31. Dezember 2029 unverändert fort. Die Miete darf bei Wiedervermietungen weiterhin höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für den Neuerlass sind erfüllt. Eine aktuelle gutachterliche Expertise bestätigt, dass die Versorgung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in Bremen weiterhin besonders gefährdet ist. Parallel setzt der Senat zahlreiche Maßnahmen um, um den Wohnungsmarkt zu stabilisieren – darunter die Wohnraumförderung, der Ausbau des geförderten Neubaus, der qualifizierte Mietspiegel, die Bekämpfung von Problemimmobilien sowie die abgesenkte Kappungsgrenze.
Mit der Verlängerung nutzt Bremen den vom Bund vorgesehenen Rechtsrahmen bis Ende 2029. Die Verordnung bezieht sich weiterhin ausschließlich auf Wiedervermietungen. Neubau sowie umfassend modernisierter Wohnraum bleiben bewusst ausgenommen, um Investitionen nicht zu behindern.
Veröffentlicht: 03.12.2025
Quelle: PM der Bremer Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
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